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Rechtsanwälte

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Wir besichtigen in Ihrem Auftrag in der Regel innerhalb eines Arbeitstages das Fahrzeug und können ihnen unmittelbar danach eine erste Einschätzung bekanntgeben. Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses in zweifacher Ausfertigung an Ihre Kanzlei zur Weiterbearbeitung versandt. Wir erwarten Ihren Vorschlag hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Sie können grundsätzlich den Gesamtschaden vorab mit der Versicherung und anschließend das Gutachtenhonorar mit uns abrechnen.

Als Serviceleistungen bieten wir Ihnen, z.B. telefonisch überschlägige Fahrzeugwertermittlungen, Auskünfte zu Kausalitäten und Plausibilitätsbetrachtungen, Überprüfung von “Fremdgutachten”, etc. innerhalb kürzester Zeit und “im Problemfall” sehr kostengünstig.