Über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus, deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadenarten:

  • selbst verursachte Unfallschäden
  • mut- und böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus)

Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen durch die Kaskoversicherung erfolgt ggf. eine Rückstufung in eine höhere Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Abzüge „Neu für Alt“ sind zu berücksichtigen.